Compliance-Hinweis
Mit der Annahme der Einladung gehen wir davon aus, dass bei firmenbezogenen Einladungen dies mit den unternehmensinternen Aufsichtsvorgaben Ihres Unternehmens übereinstimmt. Wir gehen zudem davon aus, dass, sofern notwendig, das Einverständnis Ihres Dienstvorgesetzten zur Annahme der Einladung vorliegt. Eventuelle Amtsträger bitten wir zu prüfen, ob Sie diese Einladung nach den für Sie geltenden gesetzlichen und dienstlichen Regeln annehmen dürfen. Andernfalls bitten wir um Rücksendung.
Steuer-Hinweis
Die Einladung und damit verbundene Zuwendungen im Rahmen der Veranstaltung stellen aus steuerlicher Sicht evtl. bei Ihnen einen geldwerten Vorteil dar. Seit 2007 besteht für den Zuwendenden die Möglichkeit, diesen geldwerten Vorteil nach § 37b EStG pauschal zu versteuern. Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass wir die Besteuerung der Zuwendung im Rahmen des § 37b EStG für Sie übernommen haben.
Bild und Tonaufnahmen
Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erteilen Sie dem Veranstalter das widerrufliche, übertragbare Recht, Bildaufnahmen sowie mündliche Statements des Gastes uneingeschränkt, unbegrenzt und unentgeltlich zu nutzen, zu bearbeiten, zu senden oder durch Dritte senden zu lassen und davon Aufzeichnungen herzustellen und in den Bereichen der audiovisuellen Medien zu nutzen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch Pressevertreter anwesend sein können, die im Umfang des erteilten Nutzungsrechts über die Veranstaltung in Bild, Ton und Schrift berichten.
Als international tätiges Unternehmen zählen Chancengleichheit, Vielfalt, Offenheit und Respekt zu den Grundüberzeugungen von Mercedes-Benz. Dies zeigen wir in der Art und Weise wie wir denken, handeln und kommunizieren. Grundsätzlich schließen alle gewählten Begriffe selbstverständlich alle Geschlechter und Identitäten ein.